Damit Karneval nicht Krankenhaus bedeutet

Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve warnt vor Alkoholmissbrauch an Karneval – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Kreis Kleve. Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung ist ein Zusammenschluss von Caritas und Diakonie, der Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit der Kreisverwaltung, der Stadtjugendämter, der LVR-Klinik Bedburg- Hau und der Polizei. Ein vornehmliches Ziel ist der Kinder- und Jugendschutz, dem gerade in der Karnevalszeit besondere Bedeutung zukommt: „Dass trotz vieler präventiver Maßnahmen jedes Jahr an Karneval eine ungefähr gleichbleibende Zahl an Kindern und Jugendlichen in Krankenhäusern mit einer Alkoholvergiftung behandelt wird, ist erschreckend“, bedauern die Mitglieder des Arbeitskreises.

Der Appell der Fachleute: Die Ausgelassenheit an den närrischen Tagen darf nicht zu Leichtsinn und verantwortungslosem Verhalten führen. Er richtet sich an Eltern und Erwachsene, da Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen sehr schnell lebensbedrohliche Folgen haben kann und sie deshalb gar nicht erst zum Alkoholkonsum animiert werden sollten.

Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig: Der Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist verboten, Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder daraus hergestellte Mixgetränke zu sich nehmen. Spirituosen wie Schnäpse, Liköre und branntweinhaltige Mischgetränke dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Erwachsene haben hier eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion.

Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung appelliert deshalb nachdrücklich an Eltern und Erziehende, aber auch an Veranstalter und Verkaufsstellen, mitzuhelfen, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen: „Sollten Minderjährige gefährdet sein, treten Sie mit Zivilcourage gezielt entgegen, denn Jugendschutz geht alle an.“

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