Hospiz- und Palliativtag in Goch

Die Organisatoren des Hospiz- und Palliativtags

Auf dem Foto: Malcolm Lichtenberger, Dr. Fritz-Michael Ernst,  Alexia Meyer, Dr. Michael Kroll, Edith Krausel

Palliativausweis für den Niederrhein vorgestellt

Das Palliativnetzwerk Niederrhein bot anlässlich der Hospiz- und Palliativtage NRW einen Informationstag im Kolpinghaus in Goch an. Angehörige und Menschen, die nicht nur beruflich mit dem Thema zu tun haben, kamen zu den Vorträgen über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Das letztere nur greift, wenn Menschen sich selbst nicht mehr äußern können, wissen auch Fachleute in medizinischen Berufen manchmal nicht. Theo Peters, Mitarbeitender des Diakonie Betreuungsvereins, wertete die Wichtigkeit der Vorsorgevollmacht gegenüber einer Patientenverfügung um ein Vielfaches. Betreuer und Bevollmächtigte kümmern sich um die Belange der ihnen anvertrauten Menschen. Doch ihre Aufgaben enden mit dem Tod derjenigen. „Wer ist dann für die Beerdigung zuständig“, war die Frage einer teilnehmenden Ärztin. Auch das kann und sollte vorher festgehalten werden, so Peters. Mündliche Patientenverfügungen gelten, wenn schriftlich nichts anderslautend vorliegt. Beispielsweise wenn ein Ehemann oder eine Großmutter ihr Leben lang die Unversehrtheit des Körpers betont hat, oder lebensverlängernde Maßnahmen für unnötig gehalten hat, sind das Indizien für den Willen eines Menschen der zeitlich, örtlich und zu sich selbst nicht mehr orientiert ist. „Sie sollten sich über die Rollen im Klaren sein“, gab Peters als Tipp. Häufig komme es zu Konflikten, wenn eine Person nicht sauber trennen könne zwischen der Rolle als Ehepartner und Betreuer/-in oder Bevollmächtigte.

Der Palliativausweis für den Niederrhein wurde ebenfalls vorgestellt. „Er vereinfacht Kommunikationswege“, so die Organisatoren des Hospiz- und Palliativtages. Der gelbe Palliativausweis gibt Auskunft über den Inhaber sowie über einen gesetzlichen Betreuer oder per Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten. Diese sind beauftragt, den mutmaßlichen Willen und das Wohlergehen des  Betreuten zu vertreten. Sie müssen bei wichtigen Entscheidungen gefragt werden. Sie können jedoch nur gefragt werden, wenn Ärzte und medizinisches Personal von der Existenz einer solchen Betreuung/Bevollmächtigung wissen. Zudem enthält der Palliativausweis weitere Hinweise für die gewünschte medizinische Behandlung. Der Palliativausweis kann nur durch den  behandelnden Arzt erstellt werden. „Die Informationen waren sehr lehrreich“ fanden Teilnehmende.

Der Palliativausweis ist erhältlich bei:  den niedergelassen Hausärzten und dem Palliativ Netzwerk Niederrhein.

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