Wohnungslose treffen Corona-Einschränkungen doppelt

Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen oder Wohnungslose haben es ohnehin nicht leicht. Das geltende Kontaktverbot stellt auch Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Herausforderungen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG-W) fordert in einer Pressemitteilung, unnötige Härten auszusetzen, wie etwa die Vollstreckung auch von bereits eingeleiteten Zwangsräumungen. Der Anspruch auf eine Wohnung ist immerhin ein Menschenrecht. „Die Ordnungsämter in Städten und Gemeinden haben einerseits die rechtliche Verpflichtung, den individuellen Anspruch des wohnungslosen Menschen auf sofortige Unterbringung umzusetzen“, so Rainer Blix, Ansprechpartner der Wohnungslosenberatung der Diakonie im Kirchenkreis Kleve. Andererseits sei der dafür zur Verfügung stehende Wohnraum knapper als sonst, der Zugang in die stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe derzeit kaum noch möglich. Denn einige dieser Einrichtungen sind stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen unmittelbar angeschlossen, deren Bewohner*innen gelte  es zu schützen.

„Jobcenter und andere Einrichtungen, mit denen unsere Ratsuchenden normalerweise auch Kontakt haben, sind für Publikumsverkehr ebenfalls  nur sehr eingeschränkt zugänglich“, skizziert Rainer Blix die Situation. Gerade deshalb bittet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Städte und Kreise in NRW, die Informationsweitergabe für diese speziellen Anspruchsberechtigten sicherzustellen. Die Diakonie begrüßt die Soforthilfe, die Sozialminister Karl-Josef Laumann gestern für die Akutversorgung von Obdachlosen bereitgestellt hat. Die 500.000 Euro kommen aus der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“. Für die Wohnungslosen gilt: Sie müssen informiert werden, wo und wie sie Regelleistungen und weitere Hilfen ohne große Verzögerung bekommen können. „Bei unseren Ratsuchenden läuft vieles über Mundpropaganda“, so Blix. An ihn können sich Ratsuchende und Behörden weiterhin wenden. Bitte – wenn möglich erst telefonisch  – unter Telefon 02831 / 9130-800.

Die Forderungen der BAG-W im Überblick:

  • Die Belegungsdichte in Unterkünften muss umgehend reduziert werden: Dazu müssen zusätzliche Räumlichkeiten von den Kommunen akquiriert und angemietet werden, beispielsweise Pensions- und Hotelzimmer und Ferienwohnungen.
  • Bereitstellung von Einzelzimmern, um eventuelle Quarantänemaßnahmen sicherzustellen.
  • Aufrechterhaltung und ggf. Wiedereröffnung von Tagesaufenthalten, Essensausgaben und anderen niedrigschwelligen Angeboten, um auch die Versorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, abzusichern.
  • Medizinische Versorgungsangebote müssen aufrechterhalten bleiben oder es müssen Alternativen geschaffen werden: Eine Mindestvoraussetzung ist die Ausstattung der medizinischen Projekte der Wohnungslosenhilfe mit allen benötigten Schutzutensilien.
  • Für besonders vulnerable Gruppen von Wohnungslosen müssen abgeschlossene Wohneinheiten vorgehalten werden, um sie schützen zu können.
  • Gesetzliche Regelungen zur Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum: Schon lange vor der CORONA-Krise sind Räumungsverfahren eingeleitet worden, die jetzt unbedingt und verbindlich ausgesetzt werden müssen. Vollstreckungsschutzanträgen gemäß § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO) muss nachgegeben werden, denn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art.2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes muss geschützt werden.
  • Die Justizbehörden der Länder sollten mit den Amtsgerichten vereinbaren, Zwangsräumungen auszusetzen.
  • In die Erlasse der Länder und Kommunen zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen müssen die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden.

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