Weiterbildung für Geringqualifizierte verbessern

Kreis Kleve. Eine Weiterbildung im Beruf dient der Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Deswegen sollten Fördermaßnahmen zur
beruflichen Weiterbildung von Geringqualifizierten ausgeweitet und verbessert werden, kommentiert Andreas Fateh, geschäftsführender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Kleve den neuen Arbeitslosenreport. Er fordert, dass die Angebote sich viel stärker an individuellen Bedarfen orientieren und mehr begleitende soziale Unterstützung bieten müssen.

59,5 Prozent der Beschäftigten im Kreis Kleve, denen die Arbeitsagentur 2019 eine berufliche Weiterbildung mitfinanzierte, hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung. Vor
allem ältere Arbeitnehmer*innen (29,76 Prozent) und Alleinerziehende (4,76 Prozent) werden hier jedoch noch zu wenig gefördert. „Wir benötigen innovative, passgenaue
Weiterbildungsangebote, um lernungewohnte und geringqualifizierte Personen besser zu erreichen“, fordert der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Kleve. Eine stärkere Modularisierung und Teilzeit-Lernangebote, längere Lernzeiten sowie Anerkennung von erreichten Zwischenzielen könnten Bausteine sein, damit mehr
Geringqualifizierte die derzeitige durch Corona bedingte Krise am Arbeitsmarkt als Chance für Weiterbildung erkennen. Gefördert werden sollten beispielsweise auch die Übernahme
von Fahrtkosten oder eine gute Kinderbetreuung. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen solche Unterstützungs- und Fördermaßnahmen zu, die Arbeitsagentur sollte ihren
Ermessenspielraum stärker ausschöpfen“, fordert Andreas Fateh. Auch könnte eine unterstützende, dezentrale Lernbegleitung beispielsweise in Kooperation mit Trägern der
Freien Wohlfahrtspflege viel dazu beitragen, dass gerade benachteiligte Personen ihre Weiterbildungschancen ergreifen und nutzen.

Run auf Engpassberufe wie Altenpflege
Die meisten beruflichen Weiterbildungen wurden 2019 im Kreis Kleve in der Fahrzeugführung im Straßenverkehr (25,6 Prozent von insgesamt 168 Fördermaßnahmen)
und in der Altenpflege (10,1 Prozent) gefördert. Fahrzeugführung im Straßenverkehr und Altenpflege gehören zu den sogenannten Engpassberufen, für die Weiterbildung zu
Fachkräften von der Bundeagentur besonders gefördert wird. „Insbesondere der Altenpflegeberuf ist von enormer gesellschaftlicher Bedeutung und der Bedarf ist riesig. Deswegen freuen wir uns, wenn auf diese Weise Menschen für Tätigkeiten in der Pflege begeistert und qualifiziert werden können, sagt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der
Wohlfahrtsverbände im Kreis Kleve. Die Wohlfahrtsverbände sähen sich in einer Mitverantwortung, Weiterbildungsangebote für die neuen generalistischen Berufsbilder der
Pflegefachassistenz sowie der Pflegefachfrau und des Pflegefachmannes zu konzipieren.

Den Betrieben entgegenkommen
In den Fällen, in denen Beschäftigte wegen einer Weiterbildung ihrer normalen Arbeit nicht voll nachkommen können, benötigen Betriebe Zuschüsse, um Löhne weiterzahlen zu
können. „Gerade Beschäftigte mit niedrigen Löhnen können während einer beruflichen Weiterbildung nicht auf Einkommen verzichten, da sie meist keinerlei Rücklagen haben“,
sagt Fateh. Deshalb hätten bisher zu oft ausgerechnet diejenigen darauf verzichtet, die eine fundierte Weiterbildung besonders benötigten. „Wir begrüßen die Möglichkeit des
Entgeltzuschusses für die Betriebe für alle Weiterbildungsmöglichkeiten ausdrücklich und wünschen uns, dass in Zukunft Betriebe im Kreis Kleve davon angemessen Gebrauch
machen werden“, bekräftigt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Kleve. Im Kreis Kleve gab es 2019 46 Förderungen mit einem
Arbeitsentgeltzuschuss für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Auch müsse man zudem den Betrieben helfen, vorübergehenden Ersatz zu finden für die
Beschäftigten, die für eine Weiterbildung freigestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände regt an, Konzepte in Kooperation mit Beschäftigungsträgern zu
entwickeln, um solche Stellen zum Beispiel mit Langzeitarbeitslosen zu besetzen, die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes gefördert werden.

Hintergrund
Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Kleve zusammengeschlossen. Gemeinsames Ziel der Arbeit ist die
Weiterentwicklung der sozialen Arbeit und die Sicherung bestehender Angebote im Kreis Kleve. Die Wohlfahrtsverbände bieten mit ihrem breiten Spektrum an Einrichtungen und Diensten vielen Menschen Unterstützung und Hilfe – für Kinder, Jugendliche und Familien, für Senior*innen, für von Armut Betroffene, für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige, für Menschen mit Flucht und Migrationshintergrund, junge Menschen ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslose.

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