Arbeitskreis Sucht im Kreis warnt vor Alkoholmissbrauch

Bevor das närrische Karnevalstreiben 2017 seinen Höhepunkt erreicht, weist der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve, ein Zusammenschluss der Fachstelle für Suchtvorbeugung der Diakonie und Caritas, der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve, der Stadtjugendämter und der Polizei, auf die Gefahr von  Alkoholmissbrauch – insbesondere von Kindern und Jugendlichen hin.

Für Minderjährige ist das Kinder- und Jugendschutzgesetz bindend. „Der Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist verboten, Personen über 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder daraus hergestellte Mixgetränke zu sich nehmen. Spirituosen wie Schnäpse, Liköre und branntweinhaltige Mixgetränke dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden“, so  Siegfried Wolff, Jugendschutzfachkraft des Kreises Kleve.

Gerade in der Karnevalszeit wird der Umgang mit Alkohol weniger verantwortungsbewusst als sonst gehandhabt. „Eltern sind hier besonders gefragt. Das Thema Alkohol sollte in den Familien besprochen werden und Eltern sollten sich klar positionieren, dazu zählen auch Absprachen und Verbote“, so Petra van Bergen und Friedhelm Körner von der Fachstelle für Suchtvorbeugung der Diakonie und Caritas.

Das Augenmerk aller Erwachsenen sollte besonders darauf gerichtet sein, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst zum Alkoholkonsum animiert werden. „Sollten Minderjährige gefährdet sein, treten Sie mit Zivilcourage gezielt entgegen, denn Jugendschutz geht alle an!“ appelliert Ludgera Hoppmann von der Kriminalprävention der Polizei. Sie bittet Eltern und Erziehende sowie  Veranstalter und Verkaufsstellen, mitzuhelfen, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Suchtvorbeugung nochmals auf die besondere Verantwortung und Vorbildfunktion von Eltern und allen Erwachsenen hin.

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