Vortrag: Änderungen im Betreuungsrecht

Goch/Geldern. Die Betreuungsrechtsreform – was hat sich geändert? Helma Bertgen und Nadine Bremer, Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins der Diakonie im Kirchenkreis Kleve, informieren über die Änderungen, welche seit 2023 gelten. Der Vortrag mit anschließender Diskussion beginnt am Dienstag, 23. Januar 2024, um 17 Uhr im Haus der Diakonie Goch, Brückenstraße 4. Zum Beispiel Eltern von Kindern mit einer Behinderung können zum rechtlichen Betreuer bestellt werden, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet.

Ein Ziel der Reform sei, den Betreuten noch mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Die Wünsche des oder der Betreuten sollen im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt werden, Das setze voraus, dass Betreuer die Wünsche oder auch Gewohnheiten der Betreuten kennen. „Dann kommt den Betreuern eher eine Beratungsfunktion zu, die Möglichkeiten aufzeigt“, so die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins. Die Vertretungsmacht solle die Betreuungsperson nur dann ausüben, soweit sie erforderlich ist. Die Wünsche der betreuten Personen sind darum auch für das aufsichtführende Betreuungsgericht zentrale Grundlage für die Bewertung, ob die betreuende Person im Sinne des Betreuten gehandelt hat.

Mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Die Mitgliedschaft im Betreuungsverein der Diakonie ist kostenlos, bringt aber eine Menge an Beratung und Unterstützung, wenn sie benötigt wird“, so Bertgen. Das neue Betreuungsrecht stärkt die Begleitung durch Betreuungsvereine, indem sie ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern ohne Anbindung an einen Betreuungsverein mit diesen jenseits der Mitgliedschaft eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abschließen kann. Das neue Gesetz fordert von Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen zu gewinnen, sie in ihre Aufgaben einzuführen und fortzubilden. Dafür ist der Betreuungsverein in Goch als einer der mitgliedstärksten Vereine im Gebiet der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe gut aufgestellt.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu einer betreuten Person haben, dürfen nur dann bestellt werden, wenn sie eine solche Vereinbarung nachweisen. Besteht diese persönliche Beziehung, ist eine solche Vereinbarung möglich und empfehlenswert. Diese und weitere Themen behandelt der Vortrag, für den eine Anmeldung bei der Diakonie im Kirchenkreis Kleve erforderlich ist, telefonisch unter 02823 93 02-0 oder per E-Mail: info@diakonie-kkkleve.de

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