Jugendschutz gilt auch an Karneval

Der Straßenkarneval beginnt

Kreis Kleve. Der Karneval lädt mit großen Sitzungen, Karnevalsumzügen und privaten Feten zum Feiern ein. Erhöhter Alkoholkonsum gehört für viele zum Karnevalstreiben dazu – leider nicht nur für Erwachsene.

Oft werden der Alkoholkonsum und der Jugendschutz in der 5. Jahreszeit etwas lockerer gehandhabt. „Der Konsum von Alkohol ist erst ab 16 Jahren erlaubt, hochprozentige (Misch)-getränke dürfen nur an Erwachsene ausgeschenkt werden“, erinnert der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve. Junge Menschen hätten an Karneval leichten Zugang zu Alkohol und machten gerne davon Gebrauch.  So kann es im Straßenkarneval und auch bei privaten Feiern schlimmstenfalls zu schweren Alkoholvergiftungen mit lebensbedrohlichen Folgen kommen – insbesondere Kinder und Jugendliche sind gefährdet. Auch junge Erwachsene sollten nicht zu viel trinken oder es gar zur Bewusstlosigkeit kommen lassen. Das sei gesundheitsschädlich und berge weitere Gefahren, etwa auf dem Weg nach Hause, so der Arbeitskreis.

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, ist zwar in den letzten Jahren leicht gesunken. „Dennoch kann es bei bundesweit über 11.500 Einlieferungen der 10-19-Jährigen keine Entwarnung geben“, meint der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve.

Der Arbeitskreis appelliert deshalb nachdrücklich an Eltern und Erwachsene, an Veranstalter und Verkaufsstellen: „Helfen Sie mit, eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Alkohol auszuschließen und seien Sie achtsam, wenn Minderjährige gefährdet sein sollten. Jugendschutz geht alle an. Niemand möchte einen Anruf vom Krankenhaus bekommen, dass das eigene Kind auf der Intensivstation liegt.“

Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve ist ein Zusammenschluss von den Caritasverbänden Kleve und Geldern-Kevelaer sowie der Diakonie im Kirchenkreis Kleve, der Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit der Kreisverwaltung, der Stadtjugendämter, der LVR-Klinik Bedburg- Hau sowie der Polizei.

Es geht beim Alkoholkonsum immer um einen verantwortungsvollen Umgang und um den Kinder- und Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz ist eindeutig: Der Alkoholkonsum unter 16 Jahren ist verboten. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder Bier, Wein noch daraus hergestellte Mixgetränke zu sich nehmen. Höherprozentige Spirituosen wie Schnaps, Likör und branntweinhaltige Mischgetränke dürfen weder an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Erwachsene haben hier eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion.

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