Kirchenasylkonferenz benennt Missstände der Asylpolitik

Die Erklärung der bundesweiten Kirchenasylkonferenz am 1.7.2017 im Wortlaut:

Am liebsten wäre es uns, kein Kirchenasyl gewähren zu müssen.“

Die Zahl der Menschen aber, die Schutz in kirchlichen Räumen suchen, steigt. Gründe dafür sind eine immer rigider und restriktiver werdende Asylpolitik, die hohe Zahl der Asylanträge, eklatante Mängel in der europäischen Flüchtlingspolitik, skandalöse Aufnahmebedingungen in den Dublin-Ländern, insbesondere in Bulgarien, Ungarn und Italien, und vielfach fehlerhaft durchgeführte Asylverfahren. Angesichts dieser Situation ist die aktuelle Zahl der uns bekannten Kirchenasyle in Deutschland gemessen an den existierenden Notlagen mit 309 sehr niedrig. Längst nicht alle Anfragen münden in ein Kirchenasyl. Die vermehrten Bitten um Kirchenasyl machen vor allem Probleme deutlich und funktionieren als Seismograph. Das Kirchenasyl kann aber nicht die Lösung für strukturelle Probleme in der Flüchtlingspolitik sein. Grundsätzlich gewähren wir Kirchenasyl nur, wenn wir im Einzelfall davon ausgehen müssen, dass Menschen Gefahr für Leib und Leben oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Grund- und Menschenrechte droht.

Zur Vermeidung solcher Gefahren fordern wir:

▪    Etliche Kirchenasyle werden Menschen aus Afghanistan gewährt. Wir fordern unverändert die vollständige Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan und erwarten, dass die angekündigte neue Beurteilung der dortigen Sicherheitslage durch das Auswärtige Amt der Realität angepasst wird. Wir sehen zusätzlich die dringende Notwendigkeit, die Praxis der Kettenabschiebungen, zum Beispiel über Norwegen nach Afghanistan, in den Blick zu nehmen. Statt des reinen Verweises auf Zuständigkeiten muss die deutsche Politik hier ihre Verantwortung wahrnehmen.

▪    Kirchenasyle wollen nach Abschiebungen auch innerhalb der EU drohende erniedri- gende und menschenrechtswidrige Behandlungen verhindern. Es gäbe deutlich weniger Kirchenasyle, wenn Rückführungen nicht mehr in solche europäischen Mitgliedstaaten erfolgen würden, in denen Grund- und Menschenrechte von Schutzsuchenden häufig, zum Teil systematisch, verletzt werden. Dies betrifft zum Beispiel Bulgarien mit gewaltsamen Übergriffen in Lagern und Gefängnissen, Ungarn, das generelle Inhaftierung von Flüchtlingen vorsieht, oder Italien, wo aus Deutschland zurückgeschickte Menschen meist auf der Straße ohne Versorgung leben müssen. Abschie- bungen nach Griechenland, die bis März 2017 wegen systemischer Mängel im Aufnahmesystem des Landes ausgesetzt waren, sollten weiterhin unterbleiben, solange sich die Lage für Flüchtlinge in Griechenland nicht substantiell verbessert.

▪    Viele Kirchenasyle setzen sich für von Trennung bedrohte Familien ein. Wir fordern das BAMF auf, seine Ermessensspielräume zu nutzen, um familiäre Bindungen und humanitäre Aspekte zu berücksichtigen.

 ▪    Versuche der Diskreditierung und Kriminalisierung durch Vorwürfe, das Kirchenasyl werde missbraucht, die Drohung mit Sanktionen, Einschüchterungen durch Strafverfahren gegen Betroffene und ihre Unterstützer/-innen sowie Androhung und Durchführung von Kirchenasyl-Räumungen weisen wir zurück.

Es bleibt unser Hauptziel, im Dialog mit der Politik und den staatlichen Behörden die Ursachen von Kirchenasyl zu beseitigen. Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, uns durch die Rückkehr zu einer besonnenen, rechtsstaatlichen Ansprüchen genügenden und an den Menschenrechten orientierten Flüchtlingspolitik dabei zu un- terstützen.

Frankfurt am Main, 1.7.2017

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