Gesetz-Entwurf zur Stabilisierung Beiträge KV
Der Diakonie-Bundesverband bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die vorgegebene Frist für die Einreichung von Stellungnahmen bewertet sie jedoch als unangemessen kurz und nicht sachgerecht, eine gründliche Prüfung der vorgelegten Regelungen und eine Bewertung ihrer Auswirkungen ist so nicht möglich.
Zusammenfassende Bewertung des Gesetzentwurfs
Die Diakonie begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, weitere Beitragssteigerungen für gesetzlich Versicherte zu verhindern und zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukommen. Auch das Anliegen, die evidenzbasierte Medizin zu stärken und zukünftig nur Gesundheitsleistungen zu finanzieren, die für die Versicherten einen nachweisbaren Nutzen haben, unterstützt die Diakonie. Dass hierfür Einsparungen in allen Leistungsbereichen des Gesundheitssystems vorgenommen werden sollen, ist sinnvoll und nachvollziehbar. Viele der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sind daher zu begrüßen. Die Diakonie kritisiert jedoch, dass mit den geplanten Regelungen eine überproportionale Belastung der gesetzlich Versicherten einhergeht, die insbesondere einkommensarme Menschen treffen sowie der Beschäftigten im Gesundheitswesen, während Maßnahmen zur Stärkung der Prävention in den Hintergrund gerutscht sind.
Bewertung wesentlicher Inhalte des Gesetzentwurfs