Zum Tag der Pflege: Kritik an der Pflegereform

Freie Wohlfahrtspflege NRW warnt vor Sparplänen zulasten der Pflegebedürftigen

 

Goch. Zum Tag der Pflege am 12. Mai kritisiert die Freie Wohlfahrtspflege NRW, zu der auch die Diakonie im Kirchenkreis Kleve gehört, die skizzierten Eckpunkte des Referentenentwurfs zur Pflegereform sowie den Gesetzentwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes. Die Freie Wohlfahrtspflege warnt vor spürbaren Einschnitten für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekräfte und Pflegeanbieter. Bei aller Notwendigkeit von Reformen der Pflegefinanzierung, sei es wichtig, die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. „Alles wird teurer, auch die Pflege, trotzdem ähnelt der aktuelle Referentenentwurf eher einem Sparprogramm“, kritisiert Anne Rutjes, Finanzvorständin der Diakonie im Kirchenkreis Kleve. Joachim Wolff, Sozialvorstand der Diakonie im Kirchenkreis Kleve, sieht, dass die Pläne „ein erhebliches Risiko für alle Menschen bieten, denen im Alter ohnehin wenig finanzielle Mittel bleiben.“

 

„In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Probleme in der Pflege treffend benannt. Warum die aktuellen Reformvorschläge von dieser Analyse so stark abweichen, ist mir ein Rätsel“, sagt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Die Pflege in NRW steht bereits jetzt unter erheblichem finanziellen und strukturellen Druck. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird von rund 1,4 Millionen Menschen im Jahr 2023 auf fast 1,7 Millionen im Jahr 2050 steigen.“

 

Ein großer Kritikpunkt der Freien Wohlfahrt NRW ist die im GKV-Stabilisierungsgesetz vorgesehene Begrenzung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege. „Die Tarifbindung hat einen großen Wert für die Pflege und wurde hart erkämpft. Sie zu schwächen sei ein völlig falsches Zeichen. Wir können nicht einerseits hervorheben, wie wichtig der Pflegeberuf ist und gleichzeitig die Refinanzierung der Löhne infrage stellen“, sagt Kirsten Schwenke.

Noch 2022 hatte das Bundesministerium für Gesundheit betont, wie wichtig die Tariftreueregelung sei, um Pflegekräfte für ihre wichtige Arbeit besser zu entlohnen. An diesem Grundgedanken habe sich nichts geändert, betont die Freie Wohlfahrtspflege NRW. „Gerade angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und der hohen Belastungen im Gesundheits- und Sozialwesen ist die Bezahlung nach Tarif eine unverzichtbare Grundlage für die Personalgewinnung, -bindung und Versorgungsqualität der Patient*innen“, so Schwenke.

 

Der Verzicht auf eine Refinanzierung der tariflichen Entlohnung konterkariere alle politischen Ziele und Maßnahmen, die 2022 mit der Tariftreue ins Leben gerufen wurden und untergrabe die Glaubwürdigkeit der geforderten Stärkung der Pflege in Gänze. Durch diesen Verzicht würde die finanzielle Hauptlast der tariflichen Pflichten gegenüber den Mitarbeitenden auf die Träger der ambulanten Dienste übertragen. Dies hätte vermehrte Insolvenzen, Personalabbau und weitere Versorgungslücken zur Folge.

 

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW kritisiert zudem die skizzierten Eckpunkte des für Mai angekündigten Referentenentwurfes zur Pflegeversicherungsreform. Eine spätere oder abgeschwächte Gewährung von Leistungszuschlägen gem. § 43 c SGB XI in stationären Einrichtungen würde zu höheren Eigenanteilen führen, die Kosten für die Pflegeversicherung nur kurzfristig senken und Kosten letztlich in die kommunalen Sozialhilfehaushalte verlagern. Zugleich widersprächen strengere Zugangskriterien in den Pflegegraden 1 und 2 dem Ziel, Prävention zu fördern: Frühzeitige Unterstützung würde erschwert und Pflegebedarf nicht vermieden, sondern stärker auf An- und Zugehörige verlagert. Insgesamt würden Beitragszahlende und Versicherte stärker belastet, ohne dass eine erkennbare strukturelle Entlastung des Pflegesystems oder der Einrichtungen erreicht würde.

Anne Rutjes meint weiter dazu, „Pflege im Alter ist kein Luxus, sondern ein Grundbedarf. Dieser sollte kein finanzielles Risiko für Pflegebedürftige und kein strukturelles Risiko für die Träger sein.“ Die Kosten für Pflegebedürftige und deren Angehörige steigen immer weiter und überfordern bereits jetzt viele Menschen finanziell. Der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim beträgt derzeit in NRW 3.582 Euro pro Monat im ersten Jahr, die durchschnittlich verfügbare „Eckrente“ lag am 1. Juli 2025 bei 1.613 Euro.

 

Die Reform der Pflegeversicherung sollte auch Sicht der Diakonie dafür sorgen, dass Pflegebedürftige wirksam entlastet werden und Pflege kein Armutsrisiko mehr ist. Doch wenn die Leistungszuschläge in der stationären Pflege erst später als bisher gewährt werden, würde dies nur zu dauerhaft höheren Eigenanteilen führen, die viele nicht bezahlen können.“

 

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW in drei Sätzen

750.000 Mitarbeitende der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen setzen sich täglich dafür ein, Menschen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen erreichen die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW jährlich rund 6 Millionen Menschen. Neben den konkreten Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit übernehmen die Verbände eine wichtige Mittlerrolle zwischen Gesellschaft, Politik und Verwaltung: Sie benennen soziale Schieflagen und setzen auf Dialog, um gemeinsame Lösungen für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erreichen.

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