Beitragsstabilisierung GKV gefährdet Pflege
Freie Wohlfahrtspflege NRW warnt vor Versorgungslücken
Goch. Am Freitagmorgen hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form in Kraft treten, gefährdet das die ambulante pflegerische Versorgung. Die Diakonie im Kirchenkreis Kleve warnt als Teil der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW): „Falls die im Gesetzentwurf beschriebenen Reformvorschläge tatsächlich umgesetzt und die tarifliche Refinanzierung von Leistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in der ambulanten Pflege gestrichen werden, hätte das aus Sicht der Träger weitreichende negative Folgen: sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für die Fachkräftegewinnung und die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen.“
Vorgesehen ist, Leistungen aus dem SGB V, also alle ärztlich verordneten Leistungen in der ambulanten Pflege, wie etwa Wundversorgung, Kompressionsverbände oder Blutzucker messen, nicht mehr tariflich zu refinanzieren. „Wer die tarifliche Refinanzierung in der ambulanten Pflege infrage stellt, gefährdet nicht nur faire Arbeitsbedingungen, sondern auch die verlässliche Versorgung der Menschen – gerade hier in Nordrhein‑Westfalen“, sagt Kirsten Schwenke, Vorsitzende der LAG FW NRW.
Leistungen würden eingestellt
„Wenn tarifliche Löhne nicht mehr refinanziert werden, laufen unsere pflegerischen Angebote in ein strukturelles Defizit“, sagt Joachim Wolff, Sozialvorstand der Diakonie im Kirchenkreis Kleve. Während der Corona-Pandemie wurde eine faire Entlohnung der Pflegekräfte allseits gefordert. Seitdem haben sich die tariflichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Pflege deutlich verbessert. „Es kann doch nicht sein, dass nun alles wieder zurückgenommen werden soll. Wertschätzend ist das jedenfalls nicht“, meint Wolff.
Die wirtschaftlichen Grundlagen ambulanter Dienste würden durch die Reformvorschläge unter Druck geraten. „Das wird alle Pflegedienstanbieter, die tarifgebundene Gehälter zahlen, in die Knie zwingen“, ist Wolff überzeugt. Die Folge: Einrichtungen müssten Leistungen einschränken oder ganz einstellen. Auch für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen hätten die geplanten Änderungen unmittelbare Konsequenzen. Wenn ambulante Versorgungsangebote vor Ort ausgedünnt werden, kommt es zu Versorgungslücken. „Die sogenannten Reformvorschläge gefährden die ambulante pflegerische Versorgung auch im Kreis Kleve“, so Wolff.
Vertrauen verspielt
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht die politische Verlässlichkeit infrage gestellt. Die tarifliche Bezahlung in der Pflege – auch in der ambulanten Versorgung – wurde über Jahre hinweg politisch unterstützt. „Dieses Prinzip jetzt aus kurzfristigen Kostengründen zu relativieren, untergräbt Vertrauen – bei Trägern, Beschäftigten und nicht zuletzt bei den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind“, findet Anne Rutjes, Finanzvorständin der Diakonie im Kirchnekreis Kleve.
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert, an der tariflichen Refinanzierung festzuhalten. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV‑Finanzen darf nicht zu Lasten der Beschäftigten, der Versorgungsqualität und der Versorgungssicherheit erfolgen.
Zum Hintergrund: Relevanz der ambulanten Pflege für NRW
In NRW sind mehr als 1,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, Tendenz steigend. Davon werden 88 Prozent aller Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Neben der informellen Pflege (zum Beispiel durch Angehörige) ist die professionelle ambulante Pflege ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen.