Organigramm
Die Struktur der Diakonie im Kirchenkreis Kleve
Leitbild 2025

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen:
Als seinen Geschöpfen hat Gott allen Menschen die gleiche Würde und das gleiche Lebensrecht verliehen. Jesus Christus hat uns zur Nächstenliebe beauftragt und dabei besonders die im Blick gehabt, die am Rand der Gesellschaft stehen.
Das verpflichtet uns als Diakonie ohne Ansehen der Person zur Nächstenliebe und zum Dienst an unseren Mitmenschen. Unser Handeln richtet sich an Einzelne und Gruppen, an Nahe und Ferne, an Christen und Nichtchristen.
Das bedeutet konkret
- Wir stehen hilfsbedürftigen Menschen beratend, begleitend, pflegend und helfend zur Seite.
- Wir sind „stark für andere“.
- Wir nehmen jeden Menschen mit seinem individuellen Lebensentwurf an.
- Wir fördern die individuellen Möglichkeiten jedes einzelnen Menschen und stärken seine Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit.
- Wir unterstützen Menschen, wenn sie in ihren grundlegenden Rechten beschnitten werden.
- Wir unterstützen Menschen, schwierige soziale Situationen zu überwinden.
- Wir beziehen öffentlich zu sozialen Missständen und deren Ursachen Stellung, insbesondere, wenn Ressourcen ungerecht verteilt sind und dies Armut zur Folge hat.
Um unsere Aufgaben zu meistern
- gehen wir mit unseren Ressourcen, insbesondere mit den Kräften der Mitarbeitenden, der Zeit der Ehrenamtlichen oder den finanziellen Möglichkeiten, achtsam um.
- vergewissern wir uns unserer geistlichen und religiösen Wurzeln.
- stärken wir unsere Dienstgemeinschaft.
- sorgen wir für konsequente Fort- und Weiterbildung unserer beruflich Mitarbeitenden.
- beraten und begleiten wir ehrenamtlich Mitarbeitende und bilden sie für ihre Tätigkeit aus.
- arbeiten wir partnerschaftlich mit anderen sozialen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfeorganisationen und Vertretern aus Staat und Politik zusammen.
- richten wir unser Handeln an einem Gewaltschutzkonzept aus.
Der von Nächstenliebe geprägte Dienst am Menschen gründet in dem Glauben, dass Gott uns zu diesem Dienst befähigt und befreit hat.
Gott hat uns zugesagt, unser Leben und unseren Dienst gnädig zu begleiten. Das gilt auch, wenn unser Tun unseren Ansprüchen nicht genügt, unzulänglich oder fehlerhaft ist.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Handlungsmöglichkeiten vorläufig und begrenzt sind. Daraus erwächst eine Haltung, die nicht an den Widersprüchen des Lebens zerbricht, sondern von der Hoffnung auf ein gerechtes, solidarisches und heilsames Leben geprägt ist.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 06.06.2018,
ergänzt am 04.06.2025
Diakonie-Satzung 2025

Die Satzung wurde im Juni 2025 von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Sie beinhaltet die folgenden Paragraphen:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 2 Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband
§ 3 Aufgaben und Zweck
§ 4 Mitgliedschaft und Bekenntnisbindung der Mitarbeitenden
§ 5 Organe
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversamlung
§ 8 Diakonierat Zusammensetzung, Wahl und Vertretungsbefugnis
§ 9 Aufgaben und Beschlussfassung des Diakonierates
§ 10 Vorstand
§ 11 Finanzierung der Arbeit der Diakonie
§ 12 Auflösung der Diakonie
§ 13 Übergangsregelung