Ambulante Pflege

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Pflegedienstes bieten eine hochwertige und qualifizierte Betreuung an. Das gewährleisten examinierte Pflegefachkräfte aber auch Hauswirtschafterinnen, angelernte Pflegehilfskräfte, Bundesfreiwillige und Ehrenamtliche. Sie unterstützen die Pflegebedürftigen und deren Angehörige, um in ihrer häuslichen Umgebung gut versorgt zu sein. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und zu fördern.

Zur häuslichen Kranken- und Altenpflege zählen folgende Bereiche:

  • Grundpflegerische Unterstützungsleistungen (Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen)
  • Behandlungspflegerische Unterstützungsleistungen (Injektionen, Verbände, Wundversorgungen, Medikamentengaben)

Die Pflege eines Menschen orientiert sich an den Ressourcen und Möglichkeiten des Patienten, um diesen so gut wie möglich zu stabilisieren und zu fördern. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir auch die Pflegenden Angehörigen, denn gezielte Entlastung hilft Überforderung zu vermeiden.

Anfang 2017 wurden Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II wirksam, welche die Diakonie in einem Faltblatt erläutert.

Allgemeine Informationen zu unserer Ambulanten Pflege im Faltblatt.

Pflegeberatung im Info- und Beratungsladen Neuland
Hauptstraße 26, Kevelaer

regelmäßig in Kooperation mit der Barmer
ca. 90 Minuten, jeweils von 15:30-17:00 Uhr,
kostenfrei, keine Anmeldung erforderlich.

Pflege- und Krankenversicherung

Geschulte Mitarbeitende helfen und begleiten bei allen Fragen rund um das Thema Pflege und Betreuung. Die Beratung in allen Fragen rund um Pflege und Betreuung ist kostenfrei.

  • Bei Pflegebedürftigkeit wird geklärt, welche Unterstützungsleistungen und Hilfsmittel benötigt werden und wer diese Leistungen vermittelt.
  • Bei Beantragung einer Pflegestufe (ab 2017 Pflegegrad) wird geklärt, welche Refinanzierungsmöglichkeiten es gibt.
  • Das viertel- oder halbjährliche Beratungsgespräch kann von Pflegegeldempfängern in Anspruch genommen werden. (Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI)


Pflegegrade statt Pflegestufe

Anfang 2017 werden Änderungen im Pflegebedürftigkeitsbegriff wirksam, welche die Diakonie HIER erläutert.

Ich freue mich jeden Morgen, wenn ich das Auto der Pflegerin höre. Sie ermöglicht es mir, dass ich solange es geht, noch zuhause bleiben kann.

Manuel Gietmann

Pflegedienstleiter

Raphael Trungadi

Stv. Pflegedienstleiter

Silke Schroer

Pflegeberatung

Kontakt:
Manuel Gietmann
Brückenstraße 4
47574 Goch
Telefon 02823-93 02-0