Vereinsbetreuungen

Die Führung rechtlicher Betreuungen: Verlässlichkeit und Kompetenz zum Wohl des Betreuten

Wenn die Aufgaben des Betreuers sehr umfangreich sind oder besondere Schwierigkeiten bei der Betreuung eines behinderten Menschen bestehen, bestellt das Betreuungsgericht einen hauptberuflichen Betreuer, der fachlich geeignet ist, diese Aufgaben zu übernehmen.

Im Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Kleve sind fünf beruflich Mitarbeitende tätig, die Vereinsbetreuungen übernehmen und sich im Falle der Verhinderung untereinander vertreten. Die Arbeit im Team ermöglicht einen stetigen fachlichen Austausch, der dazu beiträgt, in den unterschiedlichsten Situationen schnell und kompetent reagieren zu können.

Richtschnur für jegliche Tätigkeit des Betreuers ist der Wunsch des Betreuten, solange dieser seinem Wohl und seiner Würde nicht entgegensteht und dem Betreuer zuzumuten ist. Hierbei ist die UN-Behindertenrechtskonvention besonders zu beachten.

Das Betreuungsgericht ist im Amtsgericht Kleve untergebracht.

Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.
– § 1901 Absatz 2 BGB

Kontakt:
Albert Büsen
Brückenstraße 4
47574 Goch
Telefon 02823-93 02-19